Spätestens nach Ablauf von 6 Tagen ist eine Wochenruhezeit einzulegen. Die Wochenruhezeit beträgt 45 Stunden (jeweils eine Tagesruhezeit eingeschlossen) mit Möglichkeit zur Verkürzung auf 36 Stunden am Standort bzw. 24 Stunden unterwegs. Die verkürzten Zeiten müssen bis zum Ende der dritten folgenden Woche ausgeglichen werden.