Die Handelsrechnung dient der Rechnungsstellung und als Unterlage fuer die zollamtliche Behandlung im Einfuhrland. Sie beschreibt durch folgende Informationen die Ware naeher: * Namen und Anschriften der Vertragspartner * Warenbezeichnung * Menge und Preis der Ware * vereinbarte Liefer- und Zahlungsbedingungen