Bekannte Versender - Grundsätzlich alle Geschäftskunden der Reglementierten Beauftragten (RegB). Bekannte Versender müssen eine eigenständige Sicherheitserklärung abgeben. Sie erhalten eine Validisierungsnummer, mit der künftig jede einzelne Sendung gekennzeichnet werden soll. Eine nationale Prüf- und Kontrollinstanz für die Validierung gibt es bisher nicht.