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Rechtslage bremst deutsche Lkw im Türkei-Verkehr aus
Categoría: | 0 Comentario | 1415 Que se lee | 2008-02-11 11:41 | El que envie la noticia: YUSUF ZORLU
 
 
Rechtslage bremst deutsche Lkw im Türkei-Verkehr aus

10.02.08 | Deutschen Transportunternehmen droht das Aus im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr mit der Türkei.


Grund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig aus dem Herbst 2007. Dieses hatte den Einsatz türkischer Fahrer auf deutschen Lkw als unzulässige Arbeitnehmerüberlassung gewertet. Seitdem herrscht Unsicherheit über die Rechtslage.
Orhan Sokul, Inhaber der im thüringischen Stulln ansässigen Transportunternehmens BST Transport und Speditions GmbH, ist kurz davor, sein Geschäft aufzugeben. Seit vielen Jahren lässt er von in der Türkei lebenden Fahrern seine in Deutschland zugelassenen Zugmaschinen und Auflieger zwischen Deutschland und der Türkei bewegen.

Auch Osman Cat, Inhaber des gleichnamigen Unternehmens in Grafenrheinfeld (bei Schweinfurt), findet keine Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland für seine 20 in Deutschland zugelassenen Lkw. Neben den Wartezeiten sieht er weitere Hemmnisse wie erforderliche gute Ortskenntnis in der Türkei, den speziellen Umgang mit den verschiedenen Dienststellen, die Sprache und weitere Landesspezifika.
Aus dieser Not heraus brauchen die deutschen Unternehmen die in der Türkei wohnenden Fahrer. Sie erhalten sie über ihre türkischen Agenten. Der bei türkischen Regierungsstellen hinterlegte Agenturvertrag ist Basis für Verzollung, Ein- und Ausfuhr sowie Beladung der Lkw. Die deutschen Transportunternehmen erteilen ihren Agenturen den Auftrag, die deutschen Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr zu fahren. Die Agentur disponiert dann die Fahrer. „Sie fahren im Rahmen eines Werkvertrags zwischen uns und der Agentur.“ Das Dispositionsrecht liegt dabei bei dem türkischen Agenten.
Seit über zehn Jahren wird nun vor Sozialgericht und EuGH „munter prozessiert“, wie Dr. Alex Schindler, Justiziar des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), berichtet. Bisher ohne ein endgültiges Ergebnis.
Das Problem hat sich allerdings in den vergangenen Jahren dadurch verschärft, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden angewiesen wurden, keine EU-Fahrerbescheinigungen für diese Agentur-Fahrer mehr zu erteilen.

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Quelle: www.dvz.de

 

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