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SPENAK Allgemeine Geschäftsbedingungen Für alle Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Auflagen und Bedingungen des Nutzers sind auch dann unverbindlich, wenn SpeNak ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform, insbesondere jede Abweichung von dieser Schriftformklausel.
1. Vertragsgegenstand SpeNak stellt dem Nutzer gegen periodisch zu leistendes Entgelt ein Nutzungsrecht an Software zur Verfügung. Die Software ermöglicht dem Nutzer - soweit nicht anders vereinbart - das Anbieten von Laderaumkapazitäten und Ladungen, sowie die Einsicht in die angebotenen Laderaumkapazitäten und Ladungen, für internationale Straßentransporte, Human Resources, Stellengesuche / Bewerbungen prüfen rund um die Uhr bei der Datenbank SpeNak („Software“). Ausgenommen sind Zeiten, in denen der von SpeNak genutzte Server aufgrund von technischen oder anderen, von SpeNak nicht zu beeinflussenden Gründen nicht erreichbar ist oder SpeNak Wartungsarbeiten am Server vornimmt, bei denen Störungen beim Zugriff unvermeidlich sein können. |
2. Das Nutzungsrecht (1) SpeNak ermöglicht dem Benutzer die Nutzung der Software über das Internet. (2) Auswahl, Beschaffung und Einsatz erforderlicher Hardware und Datenfernverbindungen erfolgen ausschließlich durch den und auf Risiko des Nutzers. (3) Das mit diesem Vertrag gewährte Nutzungsrecht gilt nur für die individuell vereinbarte Anzahl von Einzelzugängen im Gewerbebetrieb je Niederlassung, selbständig oder unselbständig, des Nutzers auf die Datenbank von SpeNak und ist nicht auf Dritte übertragbar. Jede darüber hinausgehende Nutzung, sei es durch Kopien, durch parallele oder alternierende Verwendung auf verschiedenen Arbeitsplätzen oder zugunsten verschiedener Gewerbebetriebe und/oder Niederlassungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zusätzlicher entgeltlicher Lizenzen. (4) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Eingabe und Abfrage gewerbespezifischer Daten im ordentlichen Geschäftsbetrieb. Die Nutzung für andere Zwecke, etwa für Scheinofferten, Werbemitteilungen, allgemeine Anfragen oder sonstige Daten, die geeignet sind, die Nutzung der Software für den Nutzer oder andere Nutzer zu erschweren oder zu behindern, ist unzulässig. Überholte Daten sind unverzüglich zu löschen. Die Eingabe hat vollständig, in einfacher Schrift ohne zusätzliche Leerzeichen oder sonstiger allein zur Hervorhebung geeigneter Zeichen und mit den richtigen Angaben in den vorgesehenen Eingabefeldern zu erfolgen. Entspricht die Dateneingabe nicht diesen Kriterien, behält sich die SpeNak das Recht vor, solche Angebote automatisch zu löschen. (5) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische laufende Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quellcode. Dem Nutzer ist die Verwendung der lizenzierten Software für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien zugunsten Dritter, auch anderer Nutzer, untersagt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des Entgeltes für zwölf Monate zu leisten. (6) Die von der Software bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich über die vorhandene Druckfunktion extrahiert werden. Eine automatisierte Nutzung der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung durch SpeNak. (7) Hält der Nutzer eine vertragliche Pflicht, insbesondere die Pflicht nach Ziff. 3 (3) bis (6), Ziff. 4 (2), Ziff. 5 (2), Ziff. 7 (2) oder (3), nicht ein oder stellt er auf Aufforderung die Vertragsverletzung nicht umgehend ab, so wird SpeNak von seiner Leistungspflicht frei („Sperrung“), behält jedoch den Anspruch auf die Gegenleistung. (8) Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage der SpeNak aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Seiten werden nicht ständig kontrolliert, so dass SpeNak keine Haftung für deren Inhalt oder Richtigkeit übernimmt.
2a. Das Nutzungsrecht Wetterbericht und Wechselkurse (1) Wetterbericht und Wechselkurse ermöglicht die Übermittlung der Daten online zum Nutzer. Sämtliche Wetterbericht und Wechselkurse ständigen Veränderungen unterworfen. SpeNak schuldet daher nicht die Sicherstellung der Richtigkeit der Wetterbericht und Wechselkurse und anderer Daten. Die Leistungspflicht von SpeNak beschränkt sich auf die Bereitstellung, Aufarbeitung und Visualisierung der Daten für den Nutzer. SpeNak ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Produkte Änderungen an ihnen vorzunehmen, sofern hierdurch nicht die wesentlichen Leistungsmerkmale eingeschränkt werden.
3. Das Nutzungsentgelt (1) Das Nutzungsentgelt ist jeweils für den Benutzungszeitraum im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des Zeitraumes, fällig. Rechnungen für zusätzliche Leistungen erbracht durch SpeNak sind sofort fällig. Kosten der Zahlung gehen sämtlich zu Lasten des Nutzers. (2) Gerät der Nutzer mit einem Betrag, der einem Nutzungsentgelt für einem Jahr entspricht, für längere Dauer als 14 Kalendertage in Verzug, ist SpeNak unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen. (3) Ein Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, für unstreitige oder rechtskräftig entschiedene Gegenforderungen.
4. Gleichbehandlung, keine Unterlizenzen, Schutzrechte, Datenschutz (1) Die Software verschafft dem Nutzer gleichberechtigten Zugang zur Datenbank neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern. (2) Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder zur Weitergabe der mit der Software gewonnenen Daten- oder Nutzungsmöglichkeiten an Dritte, insbesondere nicht zur Nutzung der Software für eigene EDV-technische Schutzrechte. Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt. Die Software bleibt Eigentum der SpeNak. (3) Der Nutzer hat SpeNak jede ihm bekannt werdende, gegen die Nutzungsregeln dieses Vertrages verstoßende Nutzung Dritter oder behauptete Ansprüche Dritter gegen seine Nutzung oder gegen SpeNak anzuzeigen, um alsbaldige Rechtsverteidigung zu ermöglichen. (4) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass SpeNak die geschäftlichen Daten des Nutzers zum Zwecke des Vertragsschluss und der Vertragsabwicklung speichert, sowie bei namhaften Wirtschaftsauskunfteien Informationen über den Nutzer einholt. (5) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass SpeNak die technischen Daten des Nutzers zum Zwecke der Sicherheit der Daten und zur Verbesserung der Datenübertragung speichert. (6) Die Verweigerung des Einverständnisses nach Ziff. 5 Absatz (4), (5) oder (6) schließt ein Zustandekommen des Lizenzvertrages aus.
5. Gewährleistung und Haftung (1) SpeNak gewährleistet ausschließlich, dass die Software für den Zweck nach Nr. 2 geeignet ist. Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von SpeNak zur Verfügung gestellten Benutzerhinweisen stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine weitere Gewährleistung von SpeNak ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt SpeNak keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den anderen Nutzern eingestellten Daten sowie für die Kompatibilität der Software mit der EDV-technischen Umgebung beim Nutzer oder mit verwendeten Datenfernverbindungen. (2) SpeNak haftet nicht für Schäden des Nutzers, es sei denn, SpeNak hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder durch schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht. (3) Ist der Nutzer Kaufmann, so ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf das 10-fache des monatlichen Nutzungsentgelts begrenzt. (4) SpeNak haftet nicht für Schäden, die sich verschiedene Nutzer untereinander zufügen, sei es durch Verlust oder Übertragungsfehler von Daten oder in sonstiger Weise. (5) Die Haftung für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch SpeNak, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bleibt von dem Haftungsausschluss unberührt. (6) Der Nutzer stellt SpeNak von allen Verbindlichkeiten frei, die dadurch entstehen, dass der Nutzer die Software nicht bestimmungsgemäß nach diesem Vertrag einsetzt. SpeNak schließt sinngemäß gleiche Vereinbarungen mit anderen Nutzern und tritt gegebenenfalls (nach vorrangiger Befriedigung eigener Schadensersatzansprüche von SpeNak) etwa bestehende Schadensersatzforderungen gegenüber anderen Nutzern zur Deckung eines Schadens an den Nutzer ab.
6. Weiterleitung von Beschwerden, Pflicht zur Stellungnahme, Kündigungsrecht (1) Erhält SpeNak Informationen über einen Nutzer, nach denen der Nutzer seine Pflichten aus einem Frachtvertrag schuldhaft verletzt hat (nachstehend: Beschwerde), ist SpeNak berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Beschwerden mit oder ohne Benennung des Beschwerdeführers an den betroffenen Nutzer oder, nach dessen Anhörung, an andere Nutzer weiterzuleiten. SpeNak ist nicht verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen. (2) Der Nutzer, gegen den sich die Beschwerde richtet („ Betroffene“), ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die Beschwerde zu deren Inhalt schriftlich gegenüber SpeNak Stellung zu nehmen, zumindest aber seinen etwa längeren Zeitbedarf für die Stellungnahme zu begründen. (3) Gelingt es dem Nutzer in seiner Stellungnahme nicht, den in der Beschwerde enthaltenen Vorwurf einer Pflichtverletzung zu entkräften, ist SpeNak berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Nutzer zur Abhilfe innerhalb einer weiteren Woche aufzufordern. Das befristete Abhilfeverlangen ist entbehrlich, wenn dieses SpeNak nach den Umständen nicht zumutbar ist. (4) Die Rechte aus vorstehendem Abs. 2 in Verbindung mit Ziff. 8 Abs. 2 bestehen alleine im Interesse von SpeNak. Macht SpeNak davon keinen Gebrauch, ist eine Haftung gegenüber den übrigen Nutzern ausgeschlossen. (5) SpeNak ist berechtigt, Beschwerden in geeigneter Form in der Datenbank SpeNak zu veröffentlichen. Da es sich bei den Beschwerden um Angaben Dritter handelt, zu deren Prüfung SpeNak nicht verpflichtet ist, ist eine Haftung von SpeNak wegen des Inhalts einer Beschwerde ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn SpeNak die Unrichtigkeit des Inhalts der Beschwerde kannte oder kennen musste.
7. Vertragsdauer, Kündigung, Schlussbestimmungen (1) a) Während der kostenfreien vierwöchigen Testphase gilt eine beiderseitige sofortige Kündigungsfrist. b) Das Vertragsverhältnis beginnt mit schriftlicher Annahme oder mit Unterzeichnung dieses Vertrages und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Jahr und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird. (2) Jede Partei ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn: a) der Nutzer zahlungsunfähig wird oder Zahlungsunfähigkeit droht, b) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wurde oder der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss oder c) der Nutzer schuldhaft gegen die Bestimmungen Ziff. 3 (3), (4) oder (5), Ziff. 5 (2), Ziff. 7 (2) oder (3) dieser Bedingungen verstößt. (3) Das Nutzungsrecht gilt ab Freischaltung durch SpeNak und endet zeitgleich mit dem Vertragsverhältnis. (4) Mit Vertragsende hat der Nutzer die Software auf Datenträger an SpeNak unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts unverzüglich zurück zu liefern und jede Nutzung der Software zu unterlassen. (5) SpeNak kann einen Hinweis auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Nutzer in die Datenbank SpeNak aufnehmen. (6) Ist der Nutzer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Türkei, ist Istanbul als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt türkisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
01-04-2007 |
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